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Ombudsstelle

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird an unserer Schule eine neutrale Ombudsstelle eingerichtet und Sally Farah mit diesem Amt betraut. Sie wurde nach der Erarbeitung der Stellenbeschreibung auf gemeinsamen Wunsch von Team, Elternbeirat und Vorstand für diese Aufgabe bestellt.

Kontakt: ombud@monte-rm.de oder: 0176-4607 1244 (Handy Sally Farah)

Stellenbeschreibung

Der Ombud ist eine Schiedstelle innerhalb der Säule der Eltern. Er kann von allen angefragt werden.

Er trägt bei, Mißverständnisse zu lösen und unterstützt die Eltern. Konkret kann er beispielsweise zur Hilfe geholt werden, wenn es um die Beantragung einer Schulgeldermäßigung geht oder um die Erklärung des Bescheides.

Der Ombud kann die Rolle des aktiven Zuhörers übernehmen bei einer Verunsicherung der Eltern bezüglich aller Anliegen zur Schule. In erster Linie bitten wir im Konfliktfall aber zunächst um direkte Kommunikation.

Jegliche Interventionen sind vertraulich zu behandeln.

Der Ombud kann von einem Elternteil persönlich kontaktiert werden. Oder er wird, mit dem Einverständnis der betreffenden Person, vermittelt.

Der Ombud führt Buch über seine Tätigkeit. Im Sinne des Datenschutzes dürfen keine personenbezogenen Informationen weitergegeben werden. Er geht ggf. auf einzelne betroffene Säulen zu.

Ausschluss

Die Ombudsstelle muss zuerst abklären, ob die normalen Wege der Kommunikation eingehalten wurden.

Der Ombud übernimmt keine Aufgaben der Moderation einer Aussprache oder einer Schlichtung, welche säulenübergreifend sind.

Die Kommuniationswege der Schule sind festgelegt und werden nicht unterbrochen.

Qualifikation und Einsatz

Der Ombud wird durch den Vorstand eingesetzt.

Zu empfehlen ist die Bestimmung alle 2 Jahre. In jedem Fall wird der Zeitraum begrenzt und kann im Anschluss auf Wunsch verlängert werden.

Dazu ist ein vorheriger Konsens zwischen Elternbeirat, Vorstand und Team für die Beauftragung und Abwahl des Ombuds vorgesehen.

Der Einsatz erfolgt ehrenamtlich.

Die Person des Ombud kann aus der Elternschaft ausgesucht werden, muss es aber nicht.

Der Ombud ist neutral.

Er ist persönlich integer und erhält einen Immunitätsstatus. Das bedeutet, er ist von den verpflichtenden Elternstunden freigestellt.

Der Ombud muss mit den Regularien der Schule vertraut sein.

Eine Aus- oder Weiterbildung auf sozialer oder pädagogischer Basis, wie etwa die Qualifikation zum Mediator ist wünschenswert, aber keine festgelegte Qualifikation. Stand 23.07.2019